Jeder Geschäfts- oder Gewerbebetrieb sollte sich darüber im Klaren sein, dass er am Markt nur bestehen kann, wenn er innovativ auftritt. Und um die im Rahmen von Entwicklungs- und Forschungsarbeiten entstehenden Erfindungen auch sinnvoll zu nutzen ist das Unternehmen gehalten, sich diese Erfindungen nicht nur quasi intern für den Eigengebrauch zu sichern, sondern sie auch im Rahmen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten für sich mit einem Patent schützen zu lassen, frei nach dem Motto: Patentschutz tut not, fehlender Patentschutz tut weh.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2011.04.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-3151 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-08 |
Seiten 138 - 139
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