Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 und entfaltet immer mehr Wirkung. Im letzten Jahr haben sich viele Unternehmen auf den Weg gemacht, diese gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Nicht zuletzt deswegen hat auch die Zahl der DSGVO-Ratgeber und Implementierungshilfen zugenommen. Es stellen jedoch einige Unternehmen fest, dass bei der Umsetzung der DS-GVO, wie bei einem Frühjahrsputz, viele der problematischen Ecken erst nach und nach erkennbar werden. Eine solche „Ecke“, die beim Datenschutz häufig noch vernachlässigt wird, ist das Ideenmanagement. In diesem Artikel wollen wir für Sie als Ideenmanager praxisgerecht erläutern, über welches Grundwissen zum Datenschutz Sie verfügen sollten. Aus unseren Erläuterungen ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen, die wir am Schluss tabellarisch zusammenfassen. Dieser Artikel soll Sie in die Lage versetzen, die Thematik Datenschutz mit einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten fachbezogen zu diskutieren und darauf aufbauend für Ihren Verantwortungsbereich im Ideenmanagement die Regelungen auf Vollständigkeit und Rechtskonformität zu prüfen. Unsere Ausführungen können natürlich keine Rechtsberatung darstellen. Zudem werden manche Anforderungen der DSGVO erst nach und nach in der behördlichen Anwendung und Rechtsprechung klar, so dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt unmöglich ist, sich über die Vollständigkeit der Ausführungen sicher zu sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2019.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-3151 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-11 |
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